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Balkonkraftwerk: Wieviel Watt erlaubt? 800, 900, 1000, 1200

Balkonkraftwerke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit in Deutschland. Die kleinen Solaranlagen ermöglichen es, einen Teil des eigenen Strombedarfs kostengünstig und umweltfreundlich selbst zu erzeugen - ganz ohne eigenes Dach.

Durch den modularen Aufbau lassen sich die Mini-Photovoltaikanlagen platzsparend auf Balkonen oder Terrassen installieren. Mieter und Wohnungseigentümer können so einfach Solarenergie für den Eigenbedarf produzieren. Der selbst erzeugte Strom wird direkt in der Wohnung genutzt und entlastet den Geldbeutel angesichts steigender Strompreise.

Die Anschaffung eines Balkonkraftwerks rechnet sich meist bereits nach wenigen Jahren und trägt einen wichtigen Beitrag zur Energiewende bei. Die kleinen Anlagen können unkompliziert selbst installiert werden und müssen lediglich online angemeldet werden. All das macht sie attraktiv für jeden mit Zugang zu einem sonnigen Balkon.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die auf dem Balkon oder der Terrasse montiert wird. Im Gegensatz zu einer vollwertigen Solaranlage auf dem Dach handelt es sich um ein vorkonfiguriertes Set aus Modul, Wechselrichter und Montagesystem.

Die Komponenten eines Balkonkraftwerks sind:

  • Photovoltaik-Modul: Dies ist das Solarpanel, welches die Sonneneinstrahlung in Gleichstrom umwandelt. Üblicherweise hat es eine Nennleistung zwischen 300 und 600 Watt.

  • Wechselrichter: Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom aus dem Solarmodul in Wechselstrom um. So kann der Solarstrom in das häusliche Stromnetz eingespeist werden.

  • Montagesystem: Mit dem Montagesystem wird das Solarmodul auf der Brüstung oder dem Geländer des Balkons befestigt, in der Regel mittels Klemmen.

  • Kabel: Zur Verbindung der Komponenten und für den Anschluss an die Steckdose werden Kabel benötigt.

Ein Balkonkraftwerk ermöglicht es Mietern und Wohnungseigentümern ohne eigenes Dach, trotzdem Solarenergie zu nutzen und einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken.

Gesetzliche Obergrenzen

Der Gesetzgeber hat für den Betrieb von Balkonkraftwerken eine Obergrenze von 600 Watt Einspeiseleistung festgelegt. Solange die Module eine Maximalleistung von 600 Watt nicht überschreiten, gelten Balkonkraftwerke als privilegierte Kleinanlagen. Das bedeutet, sie können vereinfacht angemeldet und in Betrieb genommen werden.

Die Obergrenze von 600 Watt gilt pro Wohneinheit. Pro Wohnung ist also nur der Betrieb eines Balkonkraftwerks bis maximal 600 Watt erlaubt. Überschreitet die Anlage diese Grenze, so gelten deutlich aufwendigere Regeln für die Installation und es muss ein komplettes Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.

Mithilfe dieser gesetzlichen Regelung soll der simplifizierte Eigenverbrauch von Solarstrom gefördert werden. Gleichzeitig möchte der Gesetzgeber durch die Leistungsbegrenzung sicherstellen, dass die öffentlichen Stromnetze nicht übermäßig belastet werden.

Vereinfachte Anmeldung

Balkonkraftwerke bis 600 Watt Nennleistung profitieren von einer vereinfachten Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Installation und Inbetriebnahme kann eigenständig erfolgen, lediglich eine formlose Anzeige beim Netzbetreiber ist erforderlich.

Ab einer Leistung von über 600 Watt gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen für den Anschluss von Solaranlagen ans öffentliche Stromnetz. Eine Genehmigung des Netzbetreibers ist erforderlich. Auch die Installation darf dann nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

Geplante Änderung 2024

Ab 2024 sollen die gesetzlichen Regelungen für Balkonkraftwerke gelockert werden. Der Gesetzgeber plant, die maximal erlaubte Leistungsgrenze für Mini-Solaranlagen und Balkonkraftwerke auf 800 Watt anzuheben.

Bislang liegt die Obergrenze bei 600 Watt. Mit der geplanten Änderung würde also eine Leistungssteigerung um 200 Watt ermöglicht. Viele Hersteller bieten entsprechende Sets zwischen 600 und 800 Watt an, die mit Inkrafttreten der neuen Regelung unkompliziert und legal betrieben werden könnten.

Die Anhebung der Leistungsgrenze ist eine Reaktion auf die wachsende Nachfrage und Beliebtheit von Balkonkraftwerken in Deutschland. Immer mehr Mieter und Wohnungseigentümer wünschen sich die Möglichkeit, selbst erneuerbare Energie zu erzeugen. Eine Mini-Solaranlage mit 800 Watt würde die solare Eigenstromerzeugung noch attraktiver machen.

Ob die Regelanpassung wie geplant 2024 kommt, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass die Energiewende nur mit einem deutlichen Ausbau von Photovoltaik gelingen kann. Balkonkraftwerke bis 800 Watt wären ein weiterer Schritt in diese Richtung.

Leistungsstufen

Überblick über die Leistungsstufen von Balkonkraftwerken und ihre Legalität:

  • 800 Watt - Ab 2024 erlaubt

  • 900 Watt - Derzeit nicht erlaubt

  • 1000 Watt - Derzeit nicht erlaubt

  • 1200 Watt - Derzeit nicht erlaubt

Derzeit sind nur Anlagen bis 600 Watt erlaubt. Ab 2024 wird diese Grenze auf 800 Watt angehoben. Alles darüber hinaus ist momentan nicht legal. Informiere dich regelmäßig über Änderungen der Gesetzgebung in diesem Bereich.

800 Watt - Ab 2024 erlaubt

Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 800 Watt sind derzeit noch nicht erlaubt. Allerdings ist geplant, ab dem Jahr 2024 die gesetzliche Obergrenze für die installierte Leistung auf 800 Watt anzuheben.

Sobald diese Änderung in Kraft tritt, dürfen Balkonkraftwerke mit einer Nennleistung von bis zu 800 Watt ohne weitere Genehmigung installiert und betrieben werden. Sie fallen dann unter die vereinfachten Regeln für Kleinst-Solaranlagen.

Mit der Anhebung auf 800 Watt können die meisten handelsüblichen Module und Wechselrichter für Balkonkraftwerke legal eingesetzt werden. Dadurch wird die Installation für Hauseigentümer noch attraktiver.

Wichtig ist, die Entwicklung der Gesetzeslage hier genau zu verfolgen. Sobald die neue Obergrenze gilt, können problemlos Anlagen mit 800 Watt Nennleistung in Betrieb genommen werden. Bis dahin sollte man sich an die aktuellen 600 Watt Grenze halten.

900 Watt

Derzeit sind Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 900 Watt in Deutschland nicht erlaubt. Nach aktueller Gesetzeslage liegt die maximale Leistungsgrenze für Mini-Solaranlagen und Balkonkraftwerke bei 600 Watt.

Eine Installation und Inbetriebnahme eines 900 Watt Balkonkraftwerks ist demnach nicht legal möglich. Die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber greift nur bis 600 Watt. Darüber hinausgehende Leistungen erfordern einen deutlich höheren bürokratischen Aufwand.

Auch wenn Photovoltaikanlagen mit 900 Watt Leistung technisch möglich wären, raten wir von der Anschaffung ab. Es drohen Bußgelder sowie die Stilllegung und Demontage der Anlage. Informiere dich stets über die aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Voraussichtlich ab 2024 wird das Energiewirtschaftsgesetz novelliert und die Leistungsgrenze auf 800 Watt angehoben. Bis dahin solltest du dich an die maximal erlaubten 600 Watt halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

1000 Watt - Derzeit nicht erlaubt

Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 1000 Watt ist derzeit in Deutschland nicht erlaubt. Die aktuelle Obergrenze liegt bei 600 Watt, darüber hinaus gelten Sonnenstromanlagen nicht mehr als Balkonkraftwerke mit den damit verbundenen vereinfachten Regeln.

Ein 1000 Watt Balkonkraftwerk müsste nach den üblichen Vorschriften für Photovoltaikanlagen beim Netzbetreiber angemeldet und genehmigt werden. Zudem wäre eine Installation durch einen Fachbetrieb erforderlich. Dies ist mit deutlich mehr bürokratischem und finanziellem Aufwand verbunden.

Aus diesen Gründen sollte man sich derzeit auf Module mit einer Maximalleistung von 600 Watt beschränken. So kann man die Vorteile des Balkonkraftwerks wie einfache Installation, keine Umsatzsteuerpflicht und vereinfachte Anmeldung nutzen. Mit steigenden Modulwirkungsgraden können auch bei 600 Watt schon beeindruckende Energieerträge erzielt werden.

Sollte die Obergrenze für Balkonkraftwerke in Zukunft angehoben werden, könnten auch leistungsstärkere Mini-Solaranlagen interessant werden. Bis dahin gilt jedoch die 600 Watt Grenze, überschreitet man diese, handelt es sich rechtlich um eine normale Photovoltaikanlage.

Ist ein Balkonkraftwerk mit 1200 Watt erlaubt?

Derzeit sind Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 1200 Watt in Deutschland nicht erlaubt. Die gesetzliche Obergrenze liegt aktuell bei 600 Watt.

Anlagen über dieser Grenze dürfen nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden. Auch eine vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber ist dann nicht mehr möglich. Für größere Balkonkraftwerke braucht es eine aufwendigere Installation und unausweichlich eine Genehmigung durch den Netzbetreiber.

Solarexperten gehen allerdings davon aus, dass die Obergrenze für Balkonkraftwerke in den kommenden Jahren sukzessive angehoben wird. Perspektivisch könnten dann auch 1200 Watt starke Mini-Solaranlagen für den Balkon erlaubt werden. Bis dahin solltest du dich aber auf maximal 600 Watt beschränken, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Pro Wohnung

Derzeit ist laut Gesetz nur der Betrieb eines einzigen Balkonkraftwerks pro Wohnung erlaubt. Mehrere Mini-Solaranlagen in derselben Wohneinheit zu betreiben, ist nach aktueller Rechtslage nicht gestattet.

Diese Regelung begrenzt die installierte Leistung auf maximal 600 Watt je Wohnung. Auch wenn technisch die Parallelnutzung mehrerer Kleinkraftwerke möglich wäre, ist dies rechtlich nicht zulässig. Der Gesetzgeber möchte mit der Einschränkung auf eine Anlage pro Wohnung eine unkontrollierte Überlastung der Stromnetze durch dezentrale Einspeisungen vermeiden.

Sollte sich diese Regelung in Zukunft ändern, wäre der parallele Betrieb mehrerer Balkonkraftwerke denkbar. Bis dahin gilt jedoch die Begrenzung auf maximal 600 Watt je Wohneinheit. Die Installation zusätzlicher Anlagen neben einem bestehenden 600 Watt-Kraftwerk ist rechtlich nicht erlaubt und kann zu Bußgeldern führen.

Fazit

Die Möglichkeiten für den Betrieb von Balkonkraftwerken werden stetig ausgebaut. Aktuell gilt eine Obergrenze von 600 Watt, die ab 2024 auf 800 Watt erhöht werden soll.

Diese Entwicklung zeigt, dass die Politik das Potenzial der Mini-Solaranlagen für mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz erkannt hat. Es ist damit zu rechnen, dass die Leistungsgrenzen weiter angehoben werden.

Für alle, die ihren ökologischen Fußabdruck durch Solarenergie reduzieren möchten, eröffnet sich so eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der eigenen Stromerzeugung. Auch in der Stadt und ohne geeignetes Dach lässt sich der Anteil erneuerbarer Energien so Schritt für Schritt erhöhen.

Informiere dich weiterhin über die aktuellen Entwicklungen, um die Chancen für dein Balkonkraftwerk optimal zu nutzen!

Häufige Fragen

Ist ein Balkonkraftwerk 800 Watt erlaubt?

Nein, noch nicht. Laut der aktuellen Gesetzeslage ist die Obergrenze für Balkonkraftwerke auf 600 Watt festgelegt. Ab 2024 soll diese Grenze auf 800 Watt angehoben werden. Bis dahin sind Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leistung in Deutschland nicht erlaubt.

Ist ein Balkonkraftwerk 900 Watt erlaubt?

Nein. 900 Watt überschreiten die derzeit gültige Obergrenze von 600 Watt deutlich. Solche Anlagen dürfen nicht ohne Genehmigung in Betrieb genommen werden.

Ist ein Balkonkraftwerk 1000 Watt erlaubt?

Nein, ein Balkonkraftwerk mit 1000 Watt ist nach aktueller Rechtslage nicht zulässig. Es liegt weit über dem gesetzlichen Limit von 600 Watt für Kleinstsolaranlagen dieser Art.

Ist ein Balkonkraftwerk 1200 Watt erlaubt?

Nein. Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 1200 Watt ist in Deutschland nicht erlaubt, da die gesetzliche Obergrenze bei 600 Watt liegt. Auch die geplante Erhöhung auf 800 Watt ab 2024 würde diese Leistungsklasse nicht abdecken.

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