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Neues Gesetz für Balkonkraftwerke ab 2024: 800 Watt, Anmeldung, Montagehöhe und mehr.

Einführung der neuen Balkon solaranlagen Regeln 2024

Neue Regeln für den Betrieb von Balkon-Solaranlagen in Deutschland treten ab dem Jahr 2024 in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem die maximal zulässige Einspeiseleistung, Registrierungsverfahren, Modulgrößenbeschränkungen sowie Montagehöhen. Mit den neuen Vorschriften wird der Eigenverbrauch von Solarstrom für Verbraucher erleichtert und die Energiewende unterstützt.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt.
  • Vereinfachte Registrierung nur noch bei der Bundesnetzagentur.
  • Wegfall der Modulgrößenbeschränkung von 2 qm.
  • Höhere zulässige Gesamtleistung bis 2000 Wp.

Mit den ab 2024 geltenden Regeln wird der Betrieb von Balkon-Solaranlagen in Deutschland attraktiver. Bei Einhaltung der neuen Vorgaben können bestehende und neue Anlagen noch effizienter und rentabler betrieben werden.

800 Watt Einspeisegrenze

Die Einspeisegrenze für Balkon-Solaranlagen wird ab 2024 von 600 auf 800 Watt angehoben. Dies ermöglicht eine höhere Solarstromerzeugung für die Eigentümer.

Bestehende Wechselrichter müssen eventuell angepasst oder aufgerüstet werden, um die höhere Einspeiseleistung von 800 Watt zu unterstützen. Bei Neuanlagen sollten Wechselrichter gewählt werden, die mindestens 800 Watt abgeben können.

Die Erhöhung auf 800 Watt bringt Vorteile für Besitzer von Balkon-Solaranlagen. Sie können mehr Solarstrom ins Netz einspeisen und damit ihre Stromrechnung weiter senken. Mit einem größeren Wechselrichter kann auch bei schwächerer Sonneneinstrahlung mehr Solarstrom produziert werden.

Vereinfachte Registrierung

Ab 2024 wird die Registrierung von Balkon-Solaranlagen in Deutschland deutlich vereinfacht. Bisher musste man sich nicht nur bei der Bundesnetzagentur, sondern auch noch extra beim jeweiligen Netzbetreiber vor Ort registrieren lassen.

Ab 2024 entfällt die Registrierung beim Netzbetreiber komplett. Man muss die neue Balkon-Solaranlage dann nur noch zentral bei der Bundesnetzagentur anmelden. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand enorm und macht den Prozess sehr viel einfacher und schneller.

Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur erfolgt online über ein Portal. Die genauen Details zum Prozedere werden noch bekannt gegeben. Es ist aber davon auszugehen, dass man die wesentlichen Informationen und Unterlagen einfach hochladen kann. Dann erhält man eine offizielle Bestätigung.

Durch den Wegfall der zweiten Registrierung beim Netzbetreiber spart man sich künftig viel Zeit und Nerven. Dies ist eine große Erleichterung und Vereinfachung für alle, die eine neue Balkon-Solaranlage in Betrieb nehmen möchten. So wird der Umstieg auf saubere Solarenergie noch attraktiver.

Größere Module erlaubt

Ab 2024 werden größere Solarmodulflächen für Balkonanlagen erlaubt. Die bisherige Höhenbeschränkung von 4 Metern über dem Erdboden wird komplett aufgehoben. Dadurch können die Module höher angebracht werden, was oft bessere Erträge ermöglicht.

Auch die bisherige Begrenzung der Modulfläche auf maximal 2 Quadratmeter entfällt ab 2024. Somit können auch größere zusammenhängende Solarflächen installiert werden. Dies erleichtert die Montage und sorgt für ein ansprechenderes Erscheinungsbild der Anlage.

Mit den neuen Regeln lassen sich die Solarmodule optimal platzieren, um die Energieausbeute zu maximieren. Zudem eröffnen sich neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Optik der Balkonanlage.

2000 Wp Maximalleistung

Ab 2024 gilt eine neue Regel, die die Gesamtleistung von Balkon-Solaranlagen auf maximal 2000 Wp begrenzt. Dies betrifft hauptsächlich extra große Anlagen mit mehr als 2000 Wp Leistung.

Bestehende Anlagen, die bereits über 2000 Wp verfügen, können auch nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterbetrieben werden. Lediglich bei Neuinstallationen oder Erweiterungen darf die Gesamtleistung nicht mehr 2000 Wp übersteigen.

Die Begrenzung auf maximal 2000 Wp Gesamtleistung soll einer unkontrollierten Steigerung der Anlagengrößen entgegenwirken. Dennoch bleibt festzuhalten, dass auch mit 2000 Wp nach wie vor deutlich größere Anlagen möglich sind als bisher. Zusammen mit der Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt ermöglicht die neue Regelung also insgesamt leistungsfähigere und ertragreichere Solaranlagen auf Balkonen.

Fazit

Die neuen 2024 Regeln werden deutschen Verbrauchern mehr Solarenergie und Unabhängigkeit ermöglichen. Mit den richtigen Upgrades können bestehende und neue Balkon-Solaranlagen noch effizienter und profitabler betrieben werden.

Die Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt gestattet mehr Solarenergieerzeugung pro Anlage. Mit einem Upgrade des Wechselrichters auf 800 Watt Leistung können bestehende Anlagen davon profitieren.

Die vereinfachte Registrierung nur noch bei der Bundesnetzagentur macht den Prozess viel einfacher und schneller. Dies senkt Barrieren für den weiteren Ausbau der Solarenergie.

Auch die Aufhebung der Modulgrößenbeschränkung auf 2 qm ermöglicht größere zusammenhängende Flächen für eine einfachere Installation und bessere Optik.

Insgesamt stellen die Neuerungen 2024 einen großen Fortschritt für die Solarenergie auf Balkonen dar. Verbraucher können ihre Energieversorgung dadurch noch stärker selbst in die Hand nehmen.

Häufige Fragen

Erlaubte Einspeiseleistung?

Ab 2024 ist eine Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt erlaubt, erhöht von zuvor 600 Watt. Der Wechselrichter muss 800 Watt unterstützen.

Registrierungsverfahren?

Ab 2024 ist nur noch eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Viel einfacher als zuvor.

Höhenbegrenzung?

Ab 2024 gibt es keine Höhenbegrenzung von 4 Metern mehr. Es gelten nur noch die allgemeinen Bauvorschriften.

Maximale Modulgröße?

Die Begrenzung auf 2 qm Modulfläche entfällt. Die Gesamtleistung darf bis zu 2000 Wp betragen. Größere Module sind möglich.

Maximale Gesamtleistung?

Insgesamt sind bis zu 2000 Wp erlaubt. Ermöglicht größere Anlagen als bisher. Die Einspeisegrenze bleibt bei 800 Watt.

Quellenangabe

Die in diesem Artikel präsentierten Informationen basieren auf folgenden Quellen:

Gesetzestexte

  • Verordnung zur Änderung der Kleinanlagenverordnung (2022)
  • Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen sowie zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (2022)

Pressemitteilungen

  • Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Photovoltaik-Novelle (18.01.2023)
  • Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zu den neuen Regeln für Balkon-Solaranlagen (15.02.2023)

Fachartikel

  • Meier, T. (2023). Die Photovoltaik-Novelle 2023: Was ändert sich für Balkonkraftwerke? Solarzeitalter, 01/2023.
  • Schulz, M. (2023). Kleine Solaranlagen ab 2024: Höhere Leistung, weniger Bürokratie. Photon, Ausgabe 02/2023.
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